BiCon Stellungnahme
zur Sitzung des Planungsverband RegioPort Weser I vom 25.6.2015 mit Zustimmung des Bebauungsplans. Der Bürgermeister der Stadt Minden setzte in seiner Eingangsrede ein positives Signal, in dem er
den Dialog mit der BICon während der langen Laufzeit der Planung als konstruktiv und menschlich fair bezeichnet. Das ändert aber nichts an der Haltung der BICon, die neben den immer noch
vorhandenen inhaltlichen Defiziten in der Planung auch generell die Ziele der Planung als nicht erreichbar bzw. gescheitert ansieht:
Verfehlte Ziele des RegioPort:
Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf Schiff und Bahn – verfehlt, da der Bahnanschluss nicht gebaut wird und die Planung 85% LKW Verkehr vorsieht.
Folglich steigt das Verkehrsaufkommen auf den Straßen
Trimodalität – kein Bahnanschluss (Die BICon sieht diesen auch für zukünftig nicht realisierbar und nicht finanzierbar an) = keine Trimodalität. Folglich wurden Fördergelder
unter falschen Voraussetzungen beantragt und mit viel politischen Engagement genehmigt. Durch die fehlende Trimodalität werden die Ziele und Grundsätze der Landes- und Raumplanung verletzt.
Wirtschaftliche Gewinne durch den Betrieb des RegioPort – von diesem Ziel hat sich der Planungsverband verabschiedet, es war nur noch von „Schärfung des wirtschaftlichen Profils“
die Rede. Aufgrund der schlechten Lage und der nicht geeigneten Topographie wird der RegioPort niemals einen wirtschaftlichen Erfolg darstellen können.
Entlastung des „alten“ Containerhafens, der nicht erreicht werden kann und „ab 2012 spätestens aus allen Nähten platzt“ – Er ist nicht geplatzt und fertigt Containerumschlag in
einer Größe ab, die den entscheidenden Politikern als „nicht machbar“ verkauft wurden.
Hinterland Hub (Entlastung der Nordseehäfen) – Das Konzept wird nicht durch die Betreiber der Häfen an der Nordsee mitgetragen. Es wird aus diesem Grund niemals zu einem Hinterland Hub Minden kommen.
Defizite in der Planung (nur ein Auszug)
Die offensichtliche Eile bei der Herbeiführung der heutigen Abstimmung (1 Tag vor den Sommerferien in NRW) war in den vorgestellten Präsentationen ersichtlich. Ob alle notwendigen Fristen und
Wege eingehalten wurden muss noch geprüft werden. Die BICon wird sich mit ihrem betreuenden Anwalt über die weiteren Schritte abstimmen. Eine Klage ist auf jeden Fall das nächste Ziel, welches
verfolgt wird. Neben der BICon gibt es weitere Gruppen, die eine Klage in Betracht ziehen (welches auch in der Versammlung erwähnt wurde) und sich bereits juristisch beraten lassen. Diese Gruppen
stehen mit der
BICon in Verbindung, bzw. stimmen sich untereinander ab.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Tönsing
BICon Vorstand