Eröffnet und nicht „in Betrieb genommen“

Der Berichterstatter dieser Zeitung verschweigt oder deutet nur an, was sich der der Mindener Hafen GmbH angehörige Herr Schmidt an peinlichen Entgleisungen in seiner Rede geleistet hat.

Er streift nur die Halbwahrheiten und irreführenden Äußerungen des Staatssekretärs im Bundesverkehrsministerium, Herrn Ferlemann, und hinterfragt auch nicht die Behauptungen des Mindener Bürgermeisters Herrn Jäckel, die dem Leser ebenfalls ein falsches Bild vorgaukeln.

Der Regioport OWL, wie er jetzt heißt, wurde auch nicht, wie es im Untertitel des Artikels heißt, „offiziell in Betrieb genommen“, sondern nur offiziell und symbolisch eröffnet. Erst frühestens im Oktober soll „alles fertig getestet“ sein. Aber der Reihe nach: Herr Schmidt macht in seiner Ansprache die Bicon (Bürgerinitiative Containerhafen) für 625.000 Euro Mehrkosten verantwortlich, weil sie es gewagt hatte, erfolgreich vor dem Bundesverwaltungsgericht zu klagen: Der Bebauungsplan für den Regioport ist rechtswidrig zustande gekommen und daher ungültig.

 

Das sei „ärgerlich“. Sollen Bürger nicht mehr klagen dürfen? Sollte etwa der Rechtsstaat weiter abgebaut werden, damit es nicht mehr zu solchen höchstrichterlichen Entscheidungen kommen kann? Es widerspricht allem Rechtsempfinden, dass ohne gültigen Bebauungsplan in aller Eile weiter gebaut wurde. Dabei wäre es dem Respekt vor der Rechtsprechung geschuldet gewesen, bis zum gültigen neuen Bebauungsplan 2020 abzuwarten und bis dahin die Bauarbeiten zu stoppen. Dann hätte es auch nicht diese „Mehrkosten“ gegeben.

Herr Schmidt beteuert weiter mit anklagendem Unterton, man habe mit dem Planungsverband Regioport (Bückeburg, Minden und die Kreise Schaumburg und Minden-Lübbecke) doch nur „auf größtmögliche Transparenz gesetzt“, und das sei „leider zum Bumerang geworden“.

 

Die Wahrheit ist, dieser Zusammenschluss hat erreicht, was den Mindenern alleine nicht gelungen wäre, und was den Bückeburgern wiederholt vorher nicht gelungen ist: Über die Konstruktion eines überregionalen „Leuchtturmprojekts“ mit dem Anspruch auf Trimodalität (Verlagerung von Verkehr von der Straße auf Schiff und Bahn) – genannt Regioport 1 (jetzt Regioport OWL) und Regioport 2 (jetzt wieder Hafen Berenbusch) an Fördergelder zu kommen. Dabei wurden die Interessen der Cammeruner Bürger, ein Landschaftsschutzgebiet und wertvolles Ackerland geopfert.

Herr Ferlemann unterstellt in seiner Rede der Bicon, sie würde aus „egoistischen Motiven“ die Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf Schienen und Wasser in der Praxis ablehnen, für die die Fördergelder bestimmt waren. Nur, er verschweigt, dass es für den Regioport keinen Bahnanschluss gibt und dass die Großmotorschiffe, für die er gebaut werden sollte, praktisch die Weser nicht hochkommen. Um den Schein zu wahren, vertröstet er auf eine zweite Förderstufe in unbestimmter ferner Zukunft. Er wolle sich dafür einsetzen, dass hierfür weitere Millionen zur Verfügung gestellt würde.

Wenn sich der Containerumschlag aber tatsächlich, wie prognostiziert, massiv erhöhen wird, bedeutet das für uns praktisch erhöhten Schwerlastverkehr auf unseren Straßen. Herr Jäckel schließlich hebt in seinem Beitrag hervor, dass der Containerumschlag im alten Mindener Hafen stark gewachsen sei.

Er erwähnt jedoch nicht, dass es sich dabei nicht um Containerumschlag über Schiffe handelt, was der Leser aber in diesem Zusammenhang glauben soll. Der Berichterstatter schließt seinen Artikel mit der lapidaren Feststellung, „Bürgermeister (der Stadt Bückeburg) waren keine da.“ Warum wohl nicht? Schlechtes Gewissen? Doch, einer war da, der Ortsbürgermeister von Cammer, und zwar auf der Seite der protestierenden Bürger.

 

Ullrich Lampert

Cammer

Mitglied der Bicon