Das Verwaltungsgerichtsurteil gegen den Regioport ist den Beteiligten nun zugegangen. Das hat in dieser Woche der Vertreter der Klägerseite, Rechtsanwalt Willi Broshinski, bestätigt. Wie berichtet, hatte das OVG die Baugenehmigung aus formalen Mängeln für unwirksam erklärt.
MINDEN/BÜCKEBURG
. „Das Urteil mit rund 60 Seiten liegt vor“, sagte Broshinki. Im Wesentlichen geht die schriftliche Begründung auf das auch schon in der mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht erörterte Problem des rechtswidrig gegründeten Planungsverbandes ein (MT vom 27. Juni).Revision ist zulässig
Andere Punkte, die seine Mandantin geltend gemacht hatte, seien nur sehr kurz behandelt worden. Die Münsteraner Richter hatten eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen. Diese Chance will die Stadt allem Anschein nach, wie vom Bau-Beigeordneten Lars Bursian nach der Urteilsverkündung in einer ersten Reaktion angekündigt, offensichtlich nutzen – zumal es auf der Baustelle in Päpinghausen weitergeht und die Stadt einen symbolischen ersten Spatenstich, wenn auch in abgewandelter Form und unter Protesten der Regioport-Gegner, vollzogen hat. An der Sicht der Stadt habe sich in den vergangenen Wochen nichts geändert, teilte Katharina Hess aus der Pressestelle im Rathaus anstelle des Dezernenten Bursian mit, der sich im Urlaub befindet.
Gegen die Fortsetzung der Bauarbeiten soll Klage vor dem Verwaltungsgericht Minden eingelegt und ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren eingeleitet werden, kündigte Rechtsanwalt Broshinski an. mt