BiCon: Klage gegen den RegioPort

Seit vielen Jahren verfolgt die Bürgerinitiative Containerhafen (BiCon) kritisch die Planungen zum Bau des Containerumschlagplatzes nahe des Schaumburger Waldes. Die Forderungen zum Bau des sogenannte RegioPort beruhen laut des Betreibers, der Mindener Hafen GmbH, auf den fehlenden Erweiterungsflächen am jetzigen Standort im Industriehafen Minden, auf dem Ausbau der Mittelweser als Transportweg, sowie auf  erhofften Steigerungsraten im Containerumschlag.


Die BiCon bemängelte in jeder Phase der Planungsarbeiten die fehlerhaften  Gutachten, die prognostizierten Containerumschlagszahlen, sowie den Standort an der Bundesstraße 482 im Kreuzungsgebiet zum Mittellandkanal, in unmittelbarer Nähe  der Ortschaften: Cammer, Dankersen, Päpinghausen und Berenbusch.


Trotz engem Austausch der Bicon mit dem RegioPort-Planungsverband wurden die Planungen nur geringfügig angepasst, jedoch fanden zu keiner Zeit generelle Überprüfungen zur Notwendigkeit und Machbarkeit des RegioPorts statt. Ganz im Gegenteil,  so wurde zu jeder Zeit die Trimodalität (Containerumschlag per Wasserweg, Straße und Bahn) als besonderes Merkmal hervorgehoben, obwohl es keine technische Lösung zur Bahnanbindung gibt und die Weser zum Großteil nur einspurig (ohne Begegnungsverkehr) befahrbar ist.  Dass Richtwerte für notwendige Abstände zu Ortschaften, zur Lagerung von Störfallprodukten, darunter fallen auch die "Sevesogifte",  unterschritten werden sollen, zeigen besonders deutlich auf, dass im Planungsverband keine Fachleute Entscheidungen treffen, sondern dass das Projekt politisch gewollt ist. Gestärkt wird dieser Eindruck dadurch, dass die Stellungnahmen der Bürger im Rahmen der öffentlichen Auslegung nur oberflächlich, ohne Faktenbezug und ohne rechtliche Grundlagen beantwortet wurden und überwiegend nur als "zur Kenntnis genommen" gekennzeichnet wurden.


Die BiCon, mit Ihren fast 100 Mitgliedern, hatte bereits bei Gründung des Vereins auf eine mögliche Klage hingewiesen. Seit über 7 Jahren des Bestehens wurde hierfür ein Kapital aufgebaut um, neben des fachlichen Wissens, auch eine finanzielle Möglichkeit zur Unterstützung einer Klage zu ermöglichen.


Am 25. November 2015 war es soweit. Vertreten durch den Rechtsanwalt Broshinski, von der Kanzlei Berg & Partner, ging dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ein, mit der Aufforderung den Bebauungsplan "RegioPort Weser I" außer Vollzug zu setzen. Im Antrag aufgeführt sind ein Großteil der bereits bekannten Fehler und Mängel, auf die die BiCon mehrfach hingewiesen hat. Erweitert um einen Hauptpunkt, dass juristisch der Planungsverband keine Rechte besitzt, um Entschlüsse rechtskräftig umsetzen zu dürfen.


Mit dieser Klage will die BiCon zeigen, dass jeder Bürger die Möglichkeit hat sich Projekten zu widersetzen, die keinen Nutzen für die Mitmenschen tragen, sondern einzig und alleine als Statussymbol für einzelne Politiker gelten. Die Stadt Minden als Hauptträger ist bereits seit Jahren in der Haushaltssicherung, darf jedoch durch die Tochterfirmen weiterhin Schulden durch die Planungskosten und Gutachten für den RegioPort aufbauen.


Daher gibt es nur ein Argument für die Zukunft "RegioPort - Nein Danke!"


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